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Punktesystem Das neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt: Vormerkung (1 - 3 Punkte):Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder  eine Benachrichtigung gibt es nicht. Ermahnung (4 - 5 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die          freiwillige  Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können. Verwarnung (6 - 7 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die  Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es  nicht mehr. Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten): Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder  eine Benachrichtigung gibt es nicht. Der Führerschein wird eingezogen Geldstrafen bis  55.00 € keine Punkte Geldstrafen ab 60.00 € Punkte Für Einträge ab  dem 1. Mai 2014  gelten Tilgungsfristen von 2,5 oder 5  oder 10 Jahren
Punkte
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Punktesystem Das neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt: Vormerkung (1 - 3 Punkte):Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder  eine Benachrichtigung gibt es nicht. Ermahnung (4 - 5 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die          freiwillige  Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können. Verwarnung (6 - 7 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die  Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es  nicht mehr. Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten): Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder  eine Benachrichtigung gibt es nicht. Der Führerschein wird eingezogen Geldstrafen bis  55.00 € keine Punkte Geldstrafen ab 60.00 € Punkte Für Einträge ab  dem 1. Mai 2014  gelten Tilgungsfristen von 2,5 oder 5  oder 10 Jahren
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