Führerscheinklassen
Mofa
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Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse)
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Einspurige Fahrräder mit Hilsmotor - auch ohne Tretkurbel - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgescheindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25
km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.
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zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e-P und L2e-U wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist
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Personen die vor dem 01.04.1964 geboren sind, benötigen keine Mofa Prüfbescheinigung
Theorie Ausbildung
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6 Doppelstunden Unterricht
Praktische Ausbildung
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2 Fahrstunden
A1 - Leichtkraftrad
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Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg auch mit Beiwagen
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h Leistung von bis zu 15 kW
Theorie Ausbildung:
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12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzunterricht
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
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5 x Überlandfahrt
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4 x Autobahn
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3 x Nachtfahrt
AM - Roller
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Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen, gilt auch für Fahrräder mit
Hilfsmotor
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Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) max.
Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) max. Nenndauerleisung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
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Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren)
max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) Leermasse von nicht
mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Theorie Ausbildung:
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12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
A2 - Motorrad leistungsbeschränkt
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Theorie Ausbildung:
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Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff
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Erweiterung Vorbesitz Klasse A1 länger als 2 Jahre - Kein Unterricht und keine Theorieprüfung
Praktische Ausbildung
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Übungsstunden je nach können
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5 x Überland
Vorbesitz A1 3 x Überland
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4 x Autobahn
Vorbesitz A1 2 x Autobahn
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3 x Nachtfahrt
Vorbesitz A1 1 x Nachtfahrt
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Bei Vorbeitz A1 länger als 2 Jahre, nur Übungsstunden je nach Bedarf
A - Motorrad unbeschränkt
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Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 ccm bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h auch mit Beiwagen
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW
Theorie Ausbildung:
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Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff
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Erweiterung Vorbesitz Klasse A2 - Kein Unterricht und keine Theorieprüfung
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
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5 x Überland
Vorbesitz A1 - 3 x Überland
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4 x Autobahn
Vorbesitz A1 - 2 x Autobahn
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3 x Nachtfahrt
Vorbesitz A1 - 1 x Nacht
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Vorbeitz A2 länger als 2 Jahre nur Übungsstunden je nach Bedarf
BE - PKW incl. Anhänger
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Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Theorie Ausbidung:
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keine, da diese mit der Klasse B schon abgedeckt wurden
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden ja nach können
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3 x Überlandfahrt
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1 x Autobahn
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1 x Nachtfahrt
B - PKW
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Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht
mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über
750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man
die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Theorie Ausbildung:
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Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzunterricht
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Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzunterricht
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
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5 x Überland
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4 x Autobahn
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3 x Nachtfahrt
Schlüsselzahl B 96 - PKW incl. Anhänger
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Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Die Klasse B 96 ist kein eigener Führerschein. Er wird nur mit der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B
eingetragen. Ebenfalls ist keine Prüfung erforderlich, nur eine Fahrerschulung. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche
Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen
einer entsprechenden Fahrzeugkombination.
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Theoretischer Teil mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)
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Praktischer Teil mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten)
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Fahrpraktische Übungen mindestens 1 Stunde (60 Minuten)
C1 - LKW bis 7,5t
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Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer Befristung grundsätzlich bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand und Sehvermögen.
Theorie Ausbildung:
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6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
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3 x Überland
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1 x Autobahn
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1 x Nachtfahrt
C1E - LKW bis 7,5t incl. Anhänger
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Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der
Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Befristung: (wie bei Klasse C1) grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um
weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand) und Sehvermögen
Theorie Ausbildung:
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Keine
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
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3 x Überland
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1 x Autobahn
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1 x Nachtfahrt
C - LKW über 7,5t
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Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht
mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf
Jahre erteilt - Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein. Sonstiges: Einsatz in der
gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)
Theorie Ausbildung:
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6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstudnen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
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5 x Überland
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2 x Autobahn
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3 x Nachtfahrt
CE - LKW über 7,5t incl. Anhänger
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Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf
Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t
zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Theorie Ausbildung:
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6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
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5 x Überland
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2 x Autobahn
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3 x Nachtfahrt
L - Traktor bis 40 km/h
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden, mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit
einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern
Theorie Ausbildung:
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12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstudnen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
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Keine
T - Traktor von 40 km/h bis 60 km/h
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Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart
zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils mit Anhängern) Für 16 und
17 Jährige - Zugmaschinen nur bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Theorie Ausbildung:
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12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
BE - PKW incl. Anhänger
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Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Theorie Ausbidung:
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keine, da diese mit der Klasse B schon abgedeckt wurden
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden ja nach können
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3 x Überlandfahrt
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1 x Autobahn
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1 x Nachtfahrt
T - Traktor von 40 km/h bis 60 km/h
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Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart
zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils mit Anhängern) Für 16 und
17 Jährige - Zugmaschinen nur bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Theorie Ausbildung:
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12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
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Übungsstunden je nach können
Schlüsselzahl B 196 - Motorrad A1 fahren in Deutschland
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Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit der Fahrerlaubnis Klasse B
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Gilt nur in Deutschland
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Mindestalter 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B
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Keine Prüfung, nur Fahrerschulung
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Schulung Theorie: 4 x 90 min Spezialunterricht Klasse A
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Schulung Praxis: 5 x 90 min Fahrausbildung mit einem Motorrad der Klasse A1 ( auch Automatik möglich)
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Fahrausbildung mit Grundfahraufgaben am Übungsplatz sowie Überlandfahrt und Autobahnfahrt