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Führerscheinklassen

Mofa

Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse) Einspurige Fahrräder mit Hilsmotor - auch ohne Tretkurbel - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgescheindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e-P und L2e-U wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist Personen die vor dem 01.04.1964 geboren sind, benötigen keine Mofa Prüfbescheinigung Theorie Ausbildung 6 Doppelstunden Unterricht Praktische Ausbildung 2 Fahrstunden

A1 - Leichtkraftrad

Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg  auch mit Beiwagen Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Leistung von bis zu 15 kW Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzunterricht Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überlandfahrt 4 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

AM - Roller

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht  mehr als 50 ccm  einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen, gilt  auch für Fahrräder mit Hilfsmotor Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) max. Nenndauerleisung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit  bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen) Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können

A2 - Motorrad  leistungsbeschränkt

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Erweiterung Vorbesitz Klasse A1 länger als 2 Jahre - Kein Unterricht und keine Theorieprüfung Praktische Ausbildung Übungsstunden je nach können 5 x Überland Vorbesitz A1 3 x Überland 4 x Autobahn Vorbesitz A1 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt Vorbesitz A1 1 x Nachtfahrt Bei Vorbeitz A1 länger als 2 Jahre, nur Übungsstunden je nach Bedarf

A - Motorrad  unbeschränkt

Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 ccm bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h auch mit Beiwagen Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Erweiterung Vorbesitz Klasse A2 - Kein Unterricht und keine Theorieprüfung Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland Vorbesitz A1 - 3 x Überland 4 x Autobahn Vorbesitz A1 - 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt Vorbesitz A1  -  1 x Nacht Vorbeitz A2 länger als 2 Jahre nur Übungsstunden je nach Bedarf

BE  -  PKW incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg Theorie Ausbidung: keine, da diese mit der Klasse B schon abgedeckt wurden Praktische Ausbildung: Übungsstunden ja nach können 3 x Überlandfahrt 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

B - PKW

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination  3500 kg nicht übersteigt. Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf  Automatikgetriebe beschränkt. Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzunterricht Erweiterung -  6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzunterricht Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 4 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

Schlüsselzahl B 96  - PKW incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der

Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Die Klasse B 96 ist kein eigener Führerschein. Er wird nur mit der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B 

eingetragen. Ebenfalls ist keine Prüfung erforderlich, nur eine Fahrerschulung. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche

Teilnahme  an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum  sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen

einer entsprechenden  Fahrzeugkombination.

Theoretischer Teil mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)

Praktischer Teil mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten)

Fahrpraktische Übungen mindestens 1 Stunde (60 Minuten)

C1 - LKW bis 7,5t

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer Befristung grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 3 x Überland 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

C1E - LKW bis 7,5t incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Befristung: (wie bei Klasse C1) grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand) und Sehvermögen Theorie Ausbildung: Keine Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 3 x Überland 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

C  -  LKW über 7,5t

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt - Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein. Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

CE  -  LKW über 7,5t incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger  Gesamtmasse von mehr als 750 kg Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt  Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht  einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5) Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

L  -  Traktor bis 40 km/h

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke  bestimmt sind und für solche eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht  mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere  Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht  mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Keine

T  -  Traktor von 40 km/h bis 60 km/h

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die  Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils mit Anhängern) Für 16 und 17 Jährige - Zugmaschinen nur bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können

BE  -  PKW incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg Theorie Ausbidung: keine, da diese mit der Klasse B schon abgedeckt wurden Praktische Ausbildung: Übungsstunden ja nach können 3 x Überlandfahrt 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

T  -  Traktor von 40 km/h bis 60 km/h

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die  Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils mit Anhängern) Für 16 und 17 Jährige - Zugmaschinen nur bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können

Schlüsselzahl B 196  - Motorrad A1 fahren in Deutschland

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit der Fahrerlaubnis Klasse B

Gilt nur in Deutschland Mindestalter 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B Keine Prüfung, nur Fahrerschulung Schulung Theorie: 4 x 90 min Spezialunterricht Klasse A Schulung Praxis: 5 x 90 min Fahrausbildung mit einem Motorrad der Klasse A1 ( auch Automatik möglich) Fahrausbildung mit Grundfahraufgaben am Übungsplatz sowie Überlandfahrt und Autobahnfahrt
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Führerscheinklassen

Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilsmotor - auch ohne Tretkurbel - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgescheindigkeit auf ebenfer Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e-P und L2e-U wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist Personen die vor dem 01.04.1964 geboren sind, benötigen keine Mofa Prüfbescheinigung Theorie Ausbildung 6 Doppelstunden Unterricht Praktische Ausbildung 2 Fahrstunden

AM - Roller

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht  mehr als 50 ccm  einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen, gilt  auch für Fahrräder mit Hilfsmotor Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) max. Nenndauerleisung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit  bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen) Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können

A2 - Motorrad  leistungsbeschränkt

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Erweiterung Vorbesitz Klasse A1 länger als 2 Jahre - Kein Unterricht und keine Theorieprüfung Praktische Ausbildung Übungsstunden je nach können 5 x Überland Vorbesitz A1 3 x Überland 4 x Autobahn Vorbesitz A1 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt Vorbesitz A1 1 x Nachtfahrt Bei Vorbeitz A1 länger als 2 Jahre, nur Übungsstunden je nach Bedarf

A - Motorrad  unbeschränkt

Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 ccm bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h auch mit Beiwagen Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Erweiterung Vorbesitz Klasse A2 - Kein Unterricht und keine Theorieprüfung Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland Vorbesitz A1 - 3 x Überland 4 x Autobahn Vorbesitz A1 - 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt Vorbesitz A1  -  1 x Nachtfahrt Vorbeitz A2 länger als 2 Jahre nur Übungsstunden je nach Bedarf

B - PKW

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination  3500 kg nicht übersteigt. Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf  Automatikgetriebe beschränkt. Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzunterricht Erweiterung -  6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzunterricht Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 4 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

B 96  - PKW incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des

Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als

3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Die Klasse B 96 ist kein eigener Führerschein. Er wird nur mit der

Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B  eingetragen. Ebenfalls ist keine Prüfung erforderlich, nur eine

Fahrerschulung. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die

erfolgreiche Teilnahme  an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden. Ziel der Schulung ist die

Befähigung zum  sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen einer entsprechenden 

Fahrzeugkombination.

Theoretischer Teil mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)

Praktischer Teil mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten)

Fahrpraktische Übungen mindestens 1 Stunde (60 Minuten)

BE  -  PKW incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg Theorie Ausbidung: keine, da diese mit der Klasse B schon abgedeckt wurden Praktische Ausbildung: Übungsstunden ja nach können 3 x Überlandfahrt 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

C1 - LKW bis 7,5t

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer Befristung grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 3 x Überland 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

C1E - LKW bis 7,5t incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Befristung: (wie bei Klasse C1) grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand) und Sehvermögen Theorie Ausbildung: Keine Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 3 x Überland 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

C  -  LKW über 7,5t

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt - Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein. Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

CE  -  LKW über 7,5t incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger  Gesamtmasse von mehr als 750 kg Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt  Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht  einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5) Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

L  -  Traktor bis 40 km/h

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke  bestimmt sind und für solche eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht  mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere  Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht  mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Keine

T  -  Traktor von 40 km/h bis 60 km/h

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die  Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils mit Anhängern) Für 16 und 17 Jährige - Zugmaschinen nur bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können

Schlüsselzahl B 196  - Motorrad A1 fahren in Deutschland

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit der Fahrerlaubnis Klasse B

Gilt nur in Deutschland Mindestalter 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B Keine Prüfung, nur Fahrerschulung Schulung Theorie: 4 x 90 min Spezialunterricht Klasse A Schulung Praxis: 5 x 90 min Fahrausbildung mit einem Motorrad der Klasse A1 ( auch Automatik möglich) Fahrausbildung mit Grundfahraufgaben am Übungsplatz sowie Überlandfahrt und Autobahnfahrt
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Führerscheinklassen

Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilsmotor - auch ohne Tretkurbel - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgescheindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e-P und L2e-U wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist Personen die vor dem 01.04.1964 geboren sind, benötigen keine Mofa Prüfbescheinigung Theorie Ausbildung 6 Doppelstunden Unterricht Praktische Ausbildung 2 Fahrstunden

AM - Roller

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht  mehr als 50 ccm  einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen, gilt  auch für Fahrräder mit Hilfsmotor Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) max. Nenndauerleisung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit  bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen) Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können

A1 - Leichtkraftrad

Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg  auch mit Beiwagen Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Leistung von bis zu 15 kW Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzunterricht Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überlandfahrt 4 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

A2 - Motorrad  leistungsbeschränkt

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Erweiterung Vorbesitz Klasse A1 länger als 2 Jahre - Kein Unterricht und keine Theorieprüfung Praktische Ausbildung Übungsstunden je nach können 5 x Überland Vorbesitz A1 3 x Überland 4 x Autobahn Vorbesitz A1 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt Vorbesitz A1 1 x Nachtfahrt Bei Vorbeitz A1 länger als 2 Jahre

A - Motorrad  unbeschränkt

Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 ccm bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h auch mit Beiwagen Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Erweiterung - 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Erweiterung Vorbesitz Klasse A2 - Kein Unterricht und keine Theorieprüfung Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland Vorbesitz A1 - 3 x Überland 4 x Autobahn Vorbesitz A1 - 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt Vorbesitz A1  -  1 x Nacht Vorbeitz A2 länger als 2 Jahre nur Übungsstunden je nach Bedarf

B - PKW

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination  3500 kg nicht übersteigt. Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf  Automatikgetriebe beschränkt. Theorie Ausbildung: Ersterwerb - 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzunterricht Erweiterung -  6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzunterricht Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 4 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

B 96  - PKW incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem

Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von

mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der

Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr

als 4250 kg. Die Klasse B 96 ist kein eigener Führerschein.

Er wird nur mit der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B 

eingetragen. Ebenfalls ist keine Prüfung erforderlich, nur

eine Fahrerschulung. Voraussetzung für die Erteilung der

Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche

Teilnahme  an einer Fahrerschulung von mindestens sieben

Stunden. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum 

sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten

Führen einer entsprechenden  Fahrzeugkombination.

Theoretischer Teil mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)

Praktischer Teil mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten)

Fahrpraktische Übungen mindestens 1 Stunde (60 Minuten)

BE  -  PKW incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg Theorie Ausbidung: keine, da diese mit der Klasse B schon abgedeckt wurden Praktische Ausbildung: Übungsstunden ja nach können 3 x Überlandfahrt 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

C1 - LKW bis 7,5t

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer Befristung grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 3 x Überland 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

C1E - LKW bis 7,5t incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg. Befristung: (wie bei Klasse C1) grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Gesundheitszustand) und Sehvermögen Theorie Ausbildung: Keine Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 3 x Überland 1 x Autobahn 1 x Nachtfahrt

C  -  LKW über 7,5t

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt - Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein. Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

CE  -  LKW über 7,5t incl. Anhänger

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger  Gesamtmasse von mehr als 750 kg Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt  Verlängerung um weitere 5 Jahre nach Gesundheitszustand und Sehvermögen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht  einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5) Theorie Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können 5 x Überland 2 x Autobahn 3 x Nachtfahrt

L  -  Traktor bis 40 km/h

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke  bestimmt sind und für solche eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht  mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere  Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht  mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Keine

T  -  Traktor von 40 km/h bis 60 km/h

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die  Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils mit Anhängern) Für 16 und 17 Jährige - Zugmaschinen nur bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Theorie Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstudnen Zusatzstoff Praktische Ausbildung: Übungsstunden je nach können

Schlüsselzahl B 196  - Motorrad A1 fahren in

Deutschland

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit

der Fahrerlaubnis Klasse B

Gilt nur in Deutschland Mindestalter 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B Keine Prüfung, nur Fahrerschulung Schulung Theorie: 4 x 90 min Spezialunterricht Klasse A Schulung Praxis: 5 x 90 min Fahrausbildung mit einem Motorrad der Klasse A1 ( auch Automatik möglich) Fahrausbildung mit Grundfahraufgaben am Übungsplatz sowie Überlandfahrt und Autobahnfahrt