PunktesystemDas neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt:Vormerkung (1 - 3 Punkte):Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.Ermahnung (4 - 5 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.Verwarnung (6 - 7 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es nicht mehr.Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten): Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht. Der Führerschein wird eingezogenGeldstrafen bis 55.00 € keine PunkteGeldstrafen ab 60.00 € PunkteFür Einträge ab dem 1. Mai 2014 geltenTilgungsfristen von 2,5 oder 5 oder 10 Jahren
PunktesystemDas neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt:Vormerkung (1 - 3 Punkte):Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.Ermahnung (4 - 5 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.Verwarnung (6 - 7 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es nicht mehr.Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten): Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht. Der Führerschein wird eingezogenGeldstrafen bis 55.00 € keine PunkteGeldstrafen ab 60.00 € PunkteFür Einträge ab dem 1. Mai 2014 geltenTilgungsfristen von 2,5 oder 5 oder 10 Jahren
PunktesystemDas neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt:Vormerkung (1 - 3 Punkte):Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.Ermahnung (4 - 5 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.Verwarnung (6 - 7 Punkte): Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es nicht mehr.Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten): Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht. Der Führerschein wird eingezogenGeldstrafen bis 55.00 € keine PunkteGeldstrafen ab 60.00 € PunkteFür Einträge ab dem 1. Mai 2014 geltenTilgungsfristen von 2,5 oder 5 oder 10 Jahren